- Tätigkeitsfinanzamt
- bei freiberuflicher Tätigkeit (⇡ freie Berufe) das ⇡ Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (§ 18 I Nr. 3 AO). Zuständig v.a. für die gesonderte Feststellung nach § 180 AO und die Umsatzsteuer bei freiberuflich Tätigen.
Lexikon der Economics. 2013.