Tätigkeitsfinanzamt

Tätigkeitsfinanzamt
bei freiberuflicher Tätigkeit ( freie Berufe) das  Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (§ 18 I Nr. 3 AO). Zuständig v.a. für die gesonderte Feststellung nach § 180 AO und die Umsatzsteuer bei freiberuflich Tätigen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gewinnfeststellung — 1. Steuerrechtlicher Begriff: Feststellung der Höhe und Verteilung von Einkünften durch das ⇡ Betriebsfinanzamt, das ⇡ Tätigkeitsfinanzamt oder das ⇡ Verwaltungsfinanzamt (§ 18 AO) in einem gesonderten ⇡ Feststellungsbescheid (§ 180 I Nr. 2 AO):… …   Lexikon der Economics

  • Wohnsitzfinanzamt — das ⇡ Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen ⇡ Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen ⇡ gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 I Satz 1 AO). Das W. ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer. Vgl.… …   Lexikon der Economics

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